Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeleistungen (B2B)
Stand: 18.10.2026 · gilt für Werbeleistungen auf meinseenland.de und den Kanälen von meinseenland.de
Anbieter
GuniWeb moderne Medien GmbH
Hermann-Löns-Weg 15, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer: Prof. Dr. Jonas Härtfelder, Kerstin Härtfelder
Registergericht: Amtsgericht Ansbach, Registernummer: HRB 4603
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE263650570
Telefon: +49 9831 61 39 152 · Telefax: +49 9831 61 39 153 · E-Mail: info@guniweb.de
Ansprechpartner für Werbeleistungen: Konstantin Burger · 09831 6139152 · k.burger@guniweb.de
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werbeleistungen, die die GuniWeb moderne Medien GmbH (nachfolgend „Anbieter“) auf dem Portal meinseenland.de und den zugehörigen Social-Media-Kanälen, insbesondere Instagram @meinseenland, für ihre Kunden erbringt.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (z. B. Gemeinden, Zweckverbände). Vereine und andere Organisationen können buchen, wenn sie die Werbeleistung im Rahmen ihrer Vereins- oder Organisationstätigkeit beauftragen. Der Kunde bestätigt dies bei der Buchung. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht ab; er kann einen Nachweis der Unternehmer- bzw. Organisationseigenschaft verlangen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Für den Verkauf von Waren, Gutscheinen und Tickets gelten die gesonderten AGB des Anbieters (meinseenland.de/agbs/), nicht diese AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Werbeleistungen auf meinseenland.de, in den Mediadaten und in sonstigen Unterlagen ist kein bindendes Angebot.
2.2 Der Kunde fragt die gewünschte Leistung per E-Mail oder über das Anfrageformular an (Paket, Veranstaltung, gewünschter Zeitraum, Rechnungsadresse).
2.3 Der Anbieter prüft die Anfrage (insbesondere regionaler Bezug, Verfügbarkeit, Inhalt und Rechte am Material) und gibt sie frei oder lehnt sie ab. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
2.4 Nach der Freigabe sendet der Anbieter eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) mit Paket, Veranstaltung, Leistungszeitraum, Preis, Materialanforderungen und Abgabefrist; diese AGB sind beigefügt.
2.5 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung in Textform bestätigt und dabei erklärt, als Unternehmer bzw. Organisation zu buchen. Erst dann ist der Platz verbindlich reserviert. Bis dahin vergibt der Anbieter Plätze unverbindlich; er kann in der Auftragsbestätigung eine Frist für die Bestätigung setzen.
3. Leistungen
3.1 Paket S · Kalender-Highlight. Hervorgehobene Darstellung der Veranstaltung im Eventkalender auf meinseenland.de (oben angepinnt, mit Bild), gekennzeichnet als „Anzeige“. Laufzeit ab Freischaltung, höchstens 14 Tage vor dem Termin, bis zum Ende der Veranstaltung. Beleg-Report: Aufrufe der Termin-Seite.
3.2 Paket M · Wochenend-Paket. Leistungen aus Paket S, dazu eine Instagram-Story auf @meinseenland mit Link zum Termin in der Woche vor der Veranstaltung und eine eigene Slide im Wochenend-Karussell von @meinseenland. Bis zum Start des Wochenend-Karussells (Wochenende 6.–8.11.2026) enthält Paket M statt der Slide eine zweite Story mit Link zum Termin am Veranstaltungstag. Beleg-Report mit Story-Aufrufen und Karussell-Reichweite, soweit Instagram diese Werte bereitstellt.
3.3 Paket L · Reel-Platz. Leistungen aus Paket M, dazu eine Szene von etwa 3 bis 5 Sekunden im Wochenend-Reel von @meinseenland aus dem Material des Kunden. Der Text wird vorab abgestimmt; eine Korrekturschleife ist enthalten. Beleg-Report nach 7 Tagen (Aufrufe, Reichweite, Interaktionen).
3.4 Maßgeblich ist der Leistungsumfang in der Auftragsbestätigung. Gestaltung, Bildausschnitt, Schnitt, Musik und Reihenfolge innerhalb der Wochenend-Serie bestimmt der Anbieter im Erscheinungsbild von meinseenland.de. Den genauen Veröffentlichungszeitpunkt innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums legt der Anbieter fest.
3.5 Je Wochenende vergibt der Anbieter höchstens 2 Reel-Plätze, 3 Karussell-Slides und 4 Stories, in der Reihenfolge der verbindlichen Buchungen.
3.6 Der Grundeintrag im Eventkalender bleibt kostenlos. Ein Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung besteht nicht. In redaktionellen Empfehlungen und „Best of“-Listen vergibt der Anbieter keine bezahlten Plätze.
4. Material des Kunden
4.1 Der Kunde liefert das Material bis zum Buchungsschluss nach Ziffer 9.1, für Paket S zusammen mit der Bestätigung der Auftragsbestätigung.
4.2 Anforderungen an das Material:
- Kalender-Highlight: ein Foto, mindestens 1080 px an der kurzen Seite (JPG oder PNG).
- Karussell-Slide: ein großes, aussagekräftiges Foto (kein Flyer, kein Plakat), mindestens 1080 px an der kurzen Seite, möglichst Hochformat 4:5 (1080 × 1350 px) und ohne eingefügte Texte oder Logos.
- Reel-Platz: Video mindestens in 1080p (Full HD), möglichst Hochformat 9:16 (1080 × 1920 px), mit mindestens 5 Sekunden verwendbarem Material; alternativ mehrere große Fotos mit mindestens 1080 px an der kurzen Seite. Eigene Musik des Kunden wird nicht verwendet.
- Story: Foto, Video oder Flyer bzw. Plakat, möglichst Hochformat 9:16, mindestens 1080 px breit.
4.3 Flyer und Plakate mit viel Text verwendet der Anbieter nur in Stories, nicht im Karussell und nicht im Reel.
4.4 Liefert der Kunde bis zum Buchungsschluss kein geeignetes Material, kann der Anbieter die Leistung im Einvernehmen mit dem Kunden auf ein späteres Wochenende verschieben oder Karussell-Slide bzw. Reel-Szene durch eine Story mit dem gelieferten Material ersetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
4.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich (insbesondere Datum, Uhrzeit, Ort, Preise und Links).
5. Prüfung, Ablehnung und redaktionelle Hoheit
5.1 Der Anbieter kann Anfragen und Material ablehnen oder eine bereits gebuchte Veröffentlichung zurückweisen, wenn Inhalte gegen Gesetze, Rechte Dritter, die Richtlinien der genutzten Plattformen oder die Werbegrundsätze von meinseenland.de verstoßen oder nicht zur Region passen. Dazu zählen insbesondere politische und weltanschauliche Werbung sowie irreführende Angebote. Weist der Anbieter eine gebuchte Veröffentlichung aus Gründen zurück, die der Kunde nicht zu vertreten hat, entfällt die Vergütung; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
5.2 Der Anbieter darf Material in Größe, Ausschnitt und Länge bearbeiten und Texte kürzen. Aussagen zum Angebot des Kunden ändert er nur nach Abstimmung.
5.3 Bei Paket L erhält der Kunde vorab den Text und eine Vorschau der Szene. Äußert er sich nicht bis 24 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung, gilt die Vorschau als freigegeben.
6. Keine Reichweitengarantie
Der Anbieter schuldet die vereinbarte Platzierung, nicht eine bestimmte Reichweite, bestimmte Aufrufe, Klicks oder einen wirtschaftlichen Erfolg. Zahlen in den Mediadaten beschreiben vergangene Zeiträume. Reichweiten auf Instagram hängen von Algorithmen der Plattform ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Der Beleg-Report zeigt die tatsächlichen Werte aus der Webanalyse (Plausible) und den Instagram-Statistiken, soweit diese verfügbar sind.
7. Kennzeichnung als Werbung
7.1 Alle bezahlten Inhalte werden als Werbung gekennzeichnet: auf der Website mit „Anzeige“, auf Instagram mit „Anzeige“ am Anfang der Bildunterschrift bzw. sichtbar auf Story und Slide sowie, wenn der Kunde ein Instagram-Konto hat, zusätzlich mit dem Label „Bezahlte Partnerschaft“ (§ 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV).
7.2 Auf die Kennzeichnung kann nicht verzichtet werden. Teilt der Kunde die Inhalte weiter, entfernt er die Kennzeichnung nicht.
8. Rechte am Material und Freistellung
8.1 Der Kunde versichert, dass er alle Rechte an dem gelieferten Material besitzt, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte), und dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
8.2 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, das Material für die gebuchte Platzierung auf meinseenland.de und den Kanälen von meinseenland.de zu nutzen, zu bearbeiten (z. B. Zuschnitt, Kürzung, Untertitel, Kombination mit anderen Inhalten der Wochenend-Serie) und öffentlich zugänglich zu machen. Bei Beiträgen, die dauerhaft im Profil stehen (Karussell, Reel), gilt dieses Recht zeitlich unbeschränkt für den veröffentlichten Beitrag. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Kunden.
8.3 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch das Material oder die Angaben des Kunden geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche. Bei begründetem Verdacht einer Rechtsverletzung darf der Anbieter die betroffenen Inhalte sofort entfernen.
8.4 Die Rechte an den vom Anbieter gestalteten Inhalten (Slide, Story, Reel) bleiben beim Anbieter. Der Kunde darf sie mit Kennzeichnung in seinen eigenen Kanälen teilen.
9. Buchungsschluss und Leistungszeitraum
9.1 Buchungsschluss für Karussell-Slide und Reel-Platz ist Montag, 5 Uhr, für Buchungen nur mit Story (Pakete S und M ohne Karussell-Slide) Dienstag, 12 Uhr, jeweils in der Woche der Veröffentlichung. Bis dahin müssen die Bestätigung der Auftragsbestätigung und das Material vorliegen.
9.2 Das Kalender-Highlight wird innerhalb von 2 Werktagen nach Vertragsschluss und Eingang des Materials freigeschaltet. Story, Karussell-Slide und Reel-Szene erscheinen in der Woche vor der Veranstaltung im Rahmen der Wochenend-Serie, eine zweite Story nach Ziffer 3.2 am Veranstaltungstag.
9.3 Kann eine Veröffentlichung wegen einer Störung der Plattform oder aus anderen Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht wie geplant erfolgen, holt der Anbieter sie zeitnah nach. Ist das vor der Veranstaltung nicht mehr möglich, erhält der Kunde eine Gutschrift für die nicht erbrachte Leistung.
10. Verschiebung, Stornierung und Ausfall der Veranstaltung
10.1 Der Kunde kann die Leistung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin in Textform kostenlos auf einen anderen Termin verschieben, nach Verfügbarkeit und innerhalb von 12 Monaten.
10.2 Fällt die Veranstaltung aus und wird sie nicht verschoben, erhält der Kunde eine Gutschrift für die noch nicht erbrachten Leistungen. Die Gutschrift kann innerhalb von 12 Monaten für Werbeleistungen des Anbieters eingelöst werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über den Ausfall.
10.3 Storniert der Kunde ohne Verschiebung bis 3 Tage vor dem Veröffentlichungstermin, erhält er ebenfalls eine Gutschrift nach Ziffer 10.2. Bei einer späteren Stornierung oder nach Beginn der Veröffentlichung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
10.4 Kann der Anbieter eine gebuchte Leistung aus Gründen in seinem Verantwortungsbereich nicht erbringen, bietet er einen Ersatztermin an. Lehnt der Kunde ab, wird die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung erstattet.
11. Preise und Nachlässe
11.1 Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
11.2 Vereine und gemeinnützige Organisationen erhalten 20 % Nachlass auf den Listenpreis. Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen (z. B. Vereinsregisterauszug oder Freistellungsbescheid). Der Nachlass ist nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12. Rechnung und Zahlung
12.1 Die Rechnung stellt die GuniWeb moderne Medien GmbH nach Ablauf der Laufzeit aus, also nach dem Ende der Veranstaltung bzw. mit dem Beleg-Report, mit den Angaben nach § 14 UStG und elektronisch per E-Mail. Gemeinden und Zweckverbände erhalten auf Wunsch eine XRechnung; dafür teilen sie ihre Leitweg-ID mit.
12.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.
12.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der Vergütung des betroffenen Auftrags.
13.3 Für Ausfälle und Einschränkungen von Plattformen Dritter (insbesondere Instagram) haftet der Anbieter nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
13.4 Offensichtliche Fehler einer Veröffentlichung meldet der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung in Textform. Der Anbieter behebt den Fehler oder holt die Leistung nach.
13.5 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen von Ziffer 13.1.
14. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet die Daten der Ansprechpartner des Kunden zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Beleg-Reports enthalten nur zusammengefasste Statistiken, keine Daten einzelner Nutzer. Ein Beleg-Report wird nur mit Zustimmung des Kunden als Referenz verwendet. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Ansbach, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
15.4 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).




